Günstigere Arzneimittel durch Rabattverträge

Neue Medikamente beim Arzt und in der Apotheke?

Peter Schmidt * ist verunsichert. Seit Jahren hat ihm sein Arzt ein gewohntes Medikament verschrieben. Legte er bisher das Rezept in der Apotheke vor, konnte er es immer gleich mitnehmen. Seit 1. April 2007 scheint die Welt der Pillen, Packungen und Preise jedoch auf dem Kopf zu stehen. Der Arzt verordnet ihm plötzlich ein anderes Arzneimittel und in der Apotheke erhält er statt bunter Kapseln eine große Packung weißer Tabletten. Mit einem gewissen Unbehagen geht er nach Hause. Arzt und Apotheker haben ihm zwar erklärt, worum es geht, richtig verstanden hat er es aber nicht.
*Name geändert

Günstigere Arzneimittelpreise durch Rabattverträge

Verantwortlich für die Neuerungen ist die am 1. April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform. Mit ihr hat die Bundesregierung auch bei der Arzneimittelversorgung einige gravierende Änderungen vorgenommen.

So sollen alle gesetzlichen Krankenkassen künftig mit ausgewählten Pharmafirmen sogenannte "Rabatt-Verträge" abschließen. Gesetzlich Krankenversicherte können dadurch künftig nicht mehr Arzneimittel verschiedener Pharmahersteller verordnet bekommen, sondern - wann immer möglich - Medikamente von Herstellern mit entsprechendem Kassen-Rabattvertrag.
Die beteiligten Pharmaunternehmen gewähren den Kassen im Gegenzug Rabatte auf die Verkaufspreise. Das heißt, die Krankenkasse zahlt künftig für gleichartige Medikamente weniger als zuvor.

Ziel des neuen Konzeptes ist es, die immensen Arzneimittelausgaben in Deutschland zu senken: 24 Milliarden Euro – und damit mehr als für die eigentliche ärztliche Behandlung – mussten gesetzlich Versicherte im Jahr 2006 mit ihren Beiträgen allein für Arzneimittel aufbringen. Durch eine veränderte Verschreibungs- und Abgabepraxis sollen künftig Gelder eingespart werden, die dann zum Beispiel in anderen Bereichen des Gesundheitswesens eingesetzt werden könnten.

Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung leiden nicht darunter, was von kritischen Stimmen immer wieder behauptet wurde.

Informieren Sie sich selbst und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil.

Was ist das eigentlich ein Generikum?

48.000 Arzneimittel sind in Deutschland zugelassen, jedes Jahr kommen rund 2.500 Neue hinzu. Für Patienten ist dieser Markt unmöglich zu überblicken. Aber auch für den Arzt ist es im täglichen Praxisbetrieb nicht immer einfach, im dichten Arzneimitteldschungel das jeweils "passende" Medikament zu finden. Möglichst wirksam, verträglich und nebenwirkungsfrei soll es sein, aber zugleich auch nicht unnötig teuer.

Die Lösung des Problems bringt das Nachahmerpräparat, ein sogenanntes Generikum. Entwickelt ein Pharmaunternehmen ein neues Arzneimittel, so kann es dies als "Originalpräparat" in der Regel rund acht Jahre lang mit Patentschutz allein vertreiben und den Preis entsprechend festsetzen. Ist das Patent für das Arzneimittel abgelaufen, dürfen auch andere Hersteller dessen Wirkstoffe zu einem eigenen Produkt verarbeiten und als "Generikum" auf den Markt bringen.

Qualität und Sicherheit von Generika müssen dabei vom Hersteller ebenso wie bei Originalpräparaten bei der staatlichen Zulassungsbehörde nachgewiesen werden. Generika sind also - entgegen weit verbreiteter Gerüchte - nicht einfach "billig" oder gar "schlechter" als Originalprodukte. Ihr vergleichsweise günstiger Preis geht darauf zurück, dass die Hersteller im Vergleich zu Anbietern von Originalprodukten in der Regel keine eigene Grundlagenforschung betreiben.

Zwar unterscheidet sich ein Generikum vielfach in Form, Farbe oder Verpackung - Qualität und Menge der enthaltenen Wirkstoffe entsprechen aber immer dem Original.

Unsere zuverlässigen Partner

Das, was der Gesetzgeber nun mit seinem "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" für alle Krankenversicherungen verbindlich vorsieht, gab es bei den Betriebskrankenkassen übrigens in ähnlicher Form schon vor der aktuellen Gesundheitsreform.

Im Rahmen der Integrierten Versorgung oder auch im Modell "BKK-Partnerapotheke" existieren schon seit geraumer Zeit einzelne Verträge mit Arzneimittelherstellern, um die Ausgaben der Kassen für Arzneimittel zu senken. Schon heute gehören zu den Partnern der Betriebskrankenkassen bekannte Hersteller wie zum Beispiel ratiopharm, betapharm, Heumann oder MerckDura, aber auch kleinere Markenanbieter wie AbZPharma, ProStrakan, Teva Generics, und Urgo (Verbandmittel).

Während andere Kassenarten, wie in der Presse zu lesen war, offenbar überstürzt Verträge mit einer Vielzahl unbekannter Anbieter abschließen, die die Arzneimittellieferung nicht immer sicherstellen können, setzen die Betriebskrankenkassen auf einen strukturierten Mix aus größeren und kleineren Partnern mit überwiegend deutscher Produktion. Diese bieten zuverlässige Rabatte an und garantieren zugleich die unumgängliche Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Zu Risiken und Nebenwirkungen …

in Sachen Medikamente fragen Sie natürlich nach wie vor, auch unter den neuen Spielregeln, immer zuerst Ihren Arzt oder Apotheker. Zwar werden Sie in der  Umstellungsphase dort nicht immer gleich auf Begeisterung in Sachen Rabattvereinbarungen treffen, aber das gehört wohl dazu, wenn "alte Zöpfe abgeschnitten werden" und einiges neu zu durchdenken und zu organisieren ist.

Sie als Patient werden sich selbst erst auf die neue Situation einstellen müssen. Wenn sich die neuen Abläufe rund um die Medikation erst einmal eingespielt haben, wird sich zeigen, welche Einsparungen der Versichertengemeinschaft zugute kommen.

Sollten Sie allerdings tatsächlich einmal den Eindruck haben, dass neue Arzneimittel bei Ihnen anders wirken als Bisherige, zögern Sie nicht, Ihren Arzt oder Apotheker anzusprechen. Gemeinsam werden Sie und Ihr Arzt mit uns als BKK und mit Ihrer Apotheke sicher eine geeignete Alternative finden.

Für Fragen rund um das Thema Arzneimittel steht Ihnen Stefanie Borg unter 06731 9474-452, Mo - Fr von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr gerne zur Verfügung.