Medikamente gegen Vorkasse

Am 01. Januar 2011 trat das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft - ab sofort sind Medikamente gegen Vorkasse möglich.
Doch Vorsicht - diese Regelung kann für Versicherte teuer werden!

Zukünftig können Versicherten (gilt auch für Kinder und Jugendliche) beim Aufsuchen einer Apotheke rezeptpflichtige Medikamente gegen Vorkasse angeboten werden.

Unter anderem sieht die Regelung im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) vor, dass gesetzlich Krankenversicherte in der Apotheke statt dem über das Rezept verordneten Arzneimittel ein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff wählen können – dieses jedoch gegen Vorkasse und wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1.      Der Arzt lässt den Austausch des verordneten Medikaments zu.

2.      Das verordnete Medikament und das Wahlmedikament beinhalten den gleichen Wirkstoff und die                                           identische Wirkstoffmenge je Einzeldosis.

3.      Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform.

4.      Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben die gleiche Normpackungsgröße (N1, N2 oder N3).

5.      Verordnetes Medikament und Wahlmedikament haben ein gleiches Anwendungsgebiet.


Es sei denn, der Arzt hat den Austausch ausdrücklich verboten und hierfür ein entsprechendes Kreuz auf der Verordnung gesetzt.

Das Gesetz sieht jedoch vor, dass dieses ausschliesslich auf dem Wege der Vorkasse erfolgt, folglich zunächst selbst bezahlt wird und die Rechnung im Nachgang bei Ihrer BKK advita eingereicht wird.

Doch Vorsicht – die Krankenkassen erstatten lediglich einen Teil der Kosten. Auch hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung.

“Dieser Medikamenten-Wunsch-Bezug kann jedoch für die Versicherten teuer werden“, warnt Kornelia Diehm-Ottawa, Leiterin Versorgungsmanagement. Da den Krankenkassen keine zusätzlichen Kosten durch die neue Regelung entstehen dürfen, wird lediglich der Preis erstattet oder zugrunde gelegt, welcher den Krankenkassen für das regulär abzugebende Medikament entstanden wäre.

"Vom Preis dieses Medikaments ausgehend muss die BKK advita Abschläge für gesetzliche Rabatte von Apotheken, Großhandel und Hersteller vornehmen", erklärt Frau Diehm-Ottawa diese Regelung weiter. Falls mit dem Hersteller weitere kassenspezifische Rabatte vertraglich vereinbart wurden, so werden auch diese pauschal dem Erstattungsbetrag in Abzug gebracht. Schließlich wird die gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel abgezogen - mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro je Arzneimittel - auf den verbleibenden Betrag nimmt die Krankenkasse einen Abschlag für ihren Verwaltungsmehraufwand. Beim verbleibenden Wert handelt es sich letztendlich dann um Ihren Erstattungsbetrag.

Somit wird diese Regelung dazu führen, dass Sie nur einen Teilbetrag erstattet bekommen.

Da wir, wie sämtliche gesetzliche Krankenkassen auch verpflichtet sind, diese Wahlmöglichkeit gegen Vorkasse unseren Versicherten anzubieten, möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass eine Erstattung nur auf Antrag möglich ist. Die BKK advita benötigt zur Berechnung des Kassenanteils und somit zur Erstattung eine Quittung der Apotheke und eine Kopie des ärztlichen Rezeptes.

Die BKK advita rät von dieser Vorkassen-Regelung ab, damit die Wahl des Wunsch-Medikamentes nicht teuer für Sie wird. Einen medizinischen Zusatznutzen gibt es für unsere Versicherten durch diese Regelung definitiv nicht. Sie erhalten durch Ihre Aufzahlung kein besseres Medikament, sondern ein Medikament, das exakt den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke enthält. Die Präparate unterscheiden sich lediglich äußerlich durch Verpackung, Namen und vor allem dem Preis.

Da die Regelung erst aktuell vom Gesetzgeber verabschiedet wurde und keine genauen Vorgaben zur Umsetzung im Klartext festgelegt hat, müssen Krankenkassen und Apotheker jetzt noch viele Einzelheiten klären, vom Satzungseintrag bis hin zur Bestimmung der pauschalen Rabatte, die in Abzug gebracht werden. Es kann folglich bis zur Ihrer anteiligen Kostenerstattung noch einige Wochen dauern.

Selbstverständlich steht  Ihnen unsere Spezialistin rund um das Thema Arzneimittel, Frau Stefanie Borg mit Rat und Tat zur Seite. In der Zeit von 08:00 bis 11:30 Uhr ist  sie unter der Telefonnummer 06731 9474-452 für Sie erreichbar.