Lohnfortzahlungsversicherung

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) gilt seit dem 01.01.2006 und hat den Ausgleich der Aufwendungen für Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers zum Inhalt.

Es existieren zwei verschiedene Verfahren, zum einen
  • U1 - für Aufwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation,
              und zum anderen
  • U2 -  für Aufwendungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes.
Bei Fragen zur Lohnfortzahlungsversicherung bitten wir Sie, sich direkt mit dem BKK Landesverband Mitte in Verbindung zu setzen.

BKK Arbeitgeberversicherung
BKK Landesverband Mitte
39069 Magdeburg
Tel.: 0391 72518-100; Fax: 0391 72518-20; E-Mail:
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BKK Landesverband Mitte
www.bkk-aag.de !