Neue Versorgungsketten bieten hohe Behandlungsqualität

Sicher haben Sie schon von der so genannten "Integrierten Versorgung" gehört oder gelesen. Wir möchten Ihnen im folgenden erklären, was mit diesem Begriff gemeint ist und wie Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen können.
Seit der Gesundheitsreform 2004 dürfen Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung abschließen. Das bedeutet für die Krankenkassen, dass sie Leistungen und Preise mit den beteiligten Ärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen frei aushandeln. Die Patienten wiederum erhalten eine zwischen den beteiligten Ärzten und Einrichtungen abgestimmte Behandlung. Damit werden Doppeluntersuchungen und -Behandlungen vermieden. Dies ist natürlich auch für Sie als Patient sehr wichtig, das sie einerseits den Marathon zu den verschiedenen Ärzten minimieren und andererseits die Anzahl der belastenden (z. B. Röntgen-) Untersuchungen verringern können.

Bei Fragen zum Thema IGV steht Ihnen unser Team Versorgungsmanagement gerne zur Verfügung.