Beiträge 2012

Der Beitragssatz der Krankenkassen wird gesetzlich festgelegt und beträgt seit 01.01.2011:
  • 15,5 % allgemeiner Beitragssatz (incl. 0,9 % Sonderbeitrag)
  • 14,9 % ermäßigter Beitragssatz (incl. 0,9 % Sonderbeitrag)

PDF zum downloaden Beiträge 2012 (freiwillig Versicherte/ Selbstständige/ Studierende)


Weitere Rechengrößen für Sie


0,9 %

Sonderbeitrag
Für alle Mitglieder und Rentner.
(Dieser Beitrag ist vom Mitglied alleine zu tragen)
Der Höchstbeitrag 2012 berechnet sich aus 3.825,- € und beträgt: 34,43 €.

0,975 %

Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

1,225 %

Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

19,6 %

Beitrag zur Rentenversicherung

15,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte



13,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte



3,0 %

Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)