Der Beitragssatz der Krankenkassen wird gesetzlich festgelegt und beträgt seit 01.01.2011:
- 15,5 % allgemeiner Beitragssatz (incl. 0,9 % Sonderbeitrag)
- 14,9 % ermäßigter Beitragssatz (incl. 0,9 % Sonderbeitrag)
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Beiträge 2012 (freiwillig Versicherte/ Selbstständige/ Studierende)
Weitere Rechengrößen für Sie
0,9 %
Sonderbeitrag
Für alle Mitglieder und Rentner.(Dieser Beitrag ist vom Mitglied alleine zu tragen)
Der Höchstbeitrag 2012 berechnet sich aus
3.825,- € und beträgt:
34,43 €.
0,975 %
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
1,225 %
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
19,6 %
Beitrag zur Rentenversicherung
15,0 %
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte
13,0 %
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte
3,0 %
Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)